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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). EU verabschiedet neue Regeln zur Eindämmung der Entwaldung.

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). EU verabschiedet neue Regeln zur Eindämmung der Entwaldung.

Die Europäische Union hat eine neue Verordnung verabschiedet, um die negativen Auswirkungen des EU-Marktes auf die globale Entwaldung und die Schädigung der Wälder einzudämmen. Gleichzeitig sollen die Rechte indigener Gemeinschaften geschützt werden. Diese Verordnung, die sogenannte EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), schreibt Unternehmen, die Waren auf den EU-Markt bringen, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, eine Sorgfaltspflicht vor. Zu diesen Waren gehören: Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz.

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). EU verabschiedet neue Regeln zur Eindämmung der Entwaldung.

Im Rahmen der EUDR müssen sieben Waren und die dazugehörigen Produkte die Anforderungen in Bezug auf Entwaldung und Waldschädigung erfüllen, um auf dem EU-Markt verkauft oder exportiert werden zu können.

Unternehmer und Händler, die diese Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen wollen, müssen ein System zur Legalitätsprüfung einführen. Im Rahmen dieser Prüfung muss eine Risikobewertung vorgenommen werden und es müssen die geografischen Standortkoordinaten (Breiten- und Längengrad) der Grundstücke, auf denen die betreffenden Waren produziert oder gewonnen wurden, sowie die Produktionsdaten oder den Zeitraum der Produktion ermittelt werden. Um die Waren abzufertigen, müssen die Unternehmer zusammen mit der Zollanmeldung eine Erklärung über die Legalitätsprüfung vorlegen; für die Eingabe und Speicherung dieser Informationen wird ein zentrales, von staatlichen Einrichtungen kontrolliertes Informationssystem eingerichtet.

Die EUDR gilt nicht für Waren, die vor der Umsetzung der Verordnung hergestellt wurden (mit Ausnahme von Holzprodukten, die den EUTR-Anforderungen unterliegen), oder für Waren, die vollständig aus Material hergestellt wurden, welches das Ende seines Produktlebenszyklus erreicht hat und andernfalls als Abfall entsorgt werden würde.

 

Unfasste Waren Beispiele für Folgeprodukte
Rind Leder, Fleisch
Kakao Kakaobutter, Schokolade
Kaffee Kaffee, Kaffeeersatz, der Kaffee enthält
Palmöl Palmnüsse, Palmölderivate, Glycerin
Kautschuk Luftreifen und Schläuche, Bekleidung aus vulkanisiertem Gummi
Soja Sojabohnen, Sojamehl und -öl
Holz Brennholz, Möbel, Fässer, Zellstoff und Papier, Gedruckte Bücher

 

Due-Diligence-Verfahren

Bevor die betreffenden Produkte auf den EU-Markt gebracht oder ausgeführt werden, müssen Unternehmer und Händler der zuständigen Behörde eine Legalitätserklärung vorlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Waren, die auf den EU-Markt gelangen, nicht aus Ländern oder Gebieten stammen, in denen nach dem 31. Dezember 2020 eine Waldschädigung oder Entwaldung stattgefunden hat.

Um diese Verordnung einzuhalten, müssen Unternehmen und Händler:

  • Detaillierte Informationen sammeln, die belegen, dass die Produkte mit der EUDR übereinstimmen;
  • für jedes Produkt eine Risikobewertung durchführen, um das mögliche Risiko einer Nichteinhaltung der EUDR zu ermitteln;
  • die Risiken verringern, indem unabhängige Erhebungen/Audits durchgeführt werden, zusätzliche Unterlagen beschafft oder mit Lieferanten zusammengearbeitet wird.

Marktteilnehmer und Händler müssen umfassende Risikobewertungen durchführen, die berücksichtigen, ob die Waren in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen hergestellt wurden, wobei der Grundsatz der freien Zustimmung der indigenen Völker ausdrücklich zu beachten ist.

Eine der jüngsten Entwicklungen in der Regulierung steht im Zusammenhang mit der Initiative der Europäischen Kommission, zentralisierte Risikobewertungen oder „nationale Benchmarks“ zu erstellen. Dieses Benchmarking-System teilt Länder in Kategorien mit geringem, normalem oder hohem Risiko ein, was dazu beitragen wird, Waren oder Produkte als geringes, normales oder hohes Risiko für Entwaldung einzustufen.

Marktteilnehmer, die Waren aus Ländern beziehen, die von der Europäischen Kommission als „risikoarm“ eingestuft wurden, kommen für eine vereinfachte Sorgfaltsprüfung in Frage. Dies bedeutet, dass sie von der Risikobewertung und der Risikominderung, befreit sind. Die Marktteilnehmer sind jedoch weiterhin verpflichtet, Informationen über ihre Lieferketten zu sammeln. Dazu gehört auch die Beschaffung von Geolokalisierungsdaten über die forst- oder landwirtschaftlichen Produktionsgebiete.

BM Certification ist seit vielen Jahren als Überwachungsorganisation für die Erbringung von Dienstleistungen gemäß der Holzverordnung der Europäischen Union (EUTR) anerkannt. Mit unserem umfangreichen Fachwissen und unsererExpertise sind wir bestens gerüstet, um Sie bei der Erfüllung der Anforderungen der EUDR zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihr lokales BM-Zertifizierungsbüro zu wenden, um die vielfältigen Möglichkeiten Sie zu unterstützen zu erörtern.

Source: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0109_EN.html

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