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BM Certification|Zertifizierung von Bauprodukten|CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumkonstruktionen

CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumkonstruktionen

Ab dem 1. Juli 2013 erfolgt die CE-Kennzeichnung gemäß der VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (Bauproduktenverordnung) nach der harmonisierten Norm EN1090-1: 1: 2009 + A12011 Herstellung von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen.

Teil 1, die Anforderungen an die Konformitätsbewertung von tragenden Bauteilen  (im Folgenden EN1090-1) ist für Produkte, die in der Europäischen Union (EU) auf den Baumarkt gebracht werden, verbindlich.

Das bedeutet, dass jeder, der tragende Strukturen oder Komponenten aus Stahl und Aluminium für den EU-Baumarkt entwirft und/oder herstellt, die Anforderungen dieser Norm erfüllen muss. Andernfalls ist der Hersteller nicht berechtigt, diese Produkte auf den Markt zu bringen.

CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumkonstruktionen
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Was sind die Anforderungen des Herstellers an die Norm EN 1090-1?

Um Bauprodukte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr bringen zu können, müssen die Hersteller zunächst bescheinigen, dass das Bauprodukt und die Produktionsprozesskontrolle den Anforderungen der Norm EN 1090-1 entsprechen. Da tragende Stahl- und Aluminiumkonstruktionen und ihre Bauteile sicherheitsgefährdend sind, schreibt die Norm EN1090-1 vor, dass der gesamte Produktionsprozess kontrolliert werden muss.

Das bedeutet, dass der Hersteller die Systeme zur Kontrolle des Produktionsprozesses beschreiben und umsetzen und ein von der Benannten Stelle ausgestelltes Zertifikat über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle erhalten muss. Erst nach Erhalt des Zertifikats ist der Hersteller berechtigt, eine Leistungserklärung zu erstellen und die CE-Kennzeichnung auf tragenden Stahl- und Aluminiumkonstruktionen und deren Komponenten anzubringen.

Die Leistungserklärung ist das rechtliche Dokument, das der Hersteller zusammen mit dem Bauprodukt aushändigt, wenn es auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird. Die Produktnorm EN1090-2: 2008  Bemessung von Stahl- und Aluminiumtragwerken legt in  Teil 2 die technischen Anforderungen an Stahlbauten fest, welche Bedingungen bei Stahlkonstruktionen und -bauteilen hinsichtlich mechanischer Festigkeit, Stabilität, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit zu erfüllen sind.

Die Norm definiert vier Leistungsklassen (EXC – Execution Classes):

  • EXC1 – z. B. landwirtschaftliche Gebäude
  • EXC2 – z.B. Wohn- und Geschäftshäuser
  • EXC3 – z.B. Brücken
  • EXC4 – z. B. spezielle Konstruktionen (Brücken mit großer Spannweite, Stadien usw.)

Diese Klassen werden durch den Verwendungszweck des Bauwerks und die möglichen Folgen eines Einsturzes bestimmt. Für die Leistungsklassen EXC2, EXC3 und EXC4 müssen alle schweißtechnischen Tätigkeiten vom verantwortlichen Schweißaufsichtsbeamten (RWC) kontrolliert werden.

Sehen Sie auch: CE-Kennzeichnung für Holzbauprodukte.

Wie erhält man die CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumkonstruktionen?

Die Benannte Stelle führt ein erstes Audit des Kontrollsystems für den Produktionsprozess im Unternehmen durch. Der Zweck des Audits besteht darin, die Übereinstimmung der Anlage, des Produktions­kontrollsystems und der Dokumentation mit den Anforderungen der Norm EN1090-1 zu bewerten. Im Falle einer positiven Bewertung erhält der Hersteller ein Zertifikat über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle.

Danach führt die Benannte Stelle jährliche Überwachungsaudits des Produktionskontrollsystems durch, um sicherzustellen, dass das Produktions­kontrollsystem die erklärte Leistung der hergestellten Bauprodukte gewährleistet.

Warum ist eine CE-Zertifizierung erforderlich?

Sobald das Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, kann der Verbraucher sicher sein, dass die gelieferten Produkte zumindest die in der harmonisierten tech­nischen Spezifikation festgelegten Mindest­leistungs­anfor­derungen erfüllen.

Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich, um zu beschei­nigen, dass das Produkt mit den EU-Rechtsvorschriften und den Anforderungen der harmonisierten europä­ischen Normen übereinstimmt. Die Zertifizierung ist eine zwingende Voraussetzung für Bauprodukte, die auf dem EU-Binnenmarkt und in den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) verkauft werden sollen.

Wenn Sie sich für die Zertifizierung mit der CE-Kennzeichnung entscheiden, können Sie:

  • die Umsetzung und Überwachung des Systems zur Kontrolle des Produktionsprozesses gewährleisten;
  • die Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte sowie deren Übereinstimmung mit den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften bescheinigen;
  • die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens auf dem Markt erhöhen, indem Sie die CE-Kennzeichnung für Ihre Produkte nutzen können und damit deren Vertrieb auf dem Binnenmarkt der EU und der EFTA-Länder ermöglichen;
  • bescheinigen, dass die Produkte Ihres Unternehmens den EU-Rechtsvorschriften und den Anforderungen der einschlägigen hEN-Norm(en) entsprechen;
  • eine unabhängige Bewertung durch Dritte sowie eine Leistungserklärung vorweisen.

 BM Certification, eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, kann Zertifizierungsdienste für die CE-Kennzeichnung anbieten und, falls erforderlich, Schulungen zu den Anforderungen der relevanten Norm(en) durchführen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

 

 

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