EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie wurde eingeführt, um den dringenden Bedarf einer einheitlichen Definition nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten in der Europäischen Union zu decken. Durch die Festlegung klarer Kriterien und Standards soll sie Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern den Weg zu ökologisch nachhaltigen Praktiken und Investitionen weisen und so den Übergang zu einer grüneren und widerstandsfähigeren Wirtschaft fördern.

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Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Union eingeführt wurde, um wirtschaftliche Aktivitäten auf der Grundlage ihrer ökologischen Nachhaltigkeit zu definieren und zu kategorisieren. Sie legt einen gemeinsamen Rahmen von Kriterien und Schwellenwerten fest, um zu bestimmen, ob eine Tätigkeit in Bereichen wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und biologische Vielfalt als ökologisch nachhaltig oder “an die Taxonomie angepasst“ gelten kann. Die EU-Taxonomie-Verordnung soll Transparenz und Klarheit für Investoren, Unternehmen und Verbraucher schaffen und Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten fördern, die zu den Umweltzielen der EU und dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen. Die EU-Taxonomie ermöglicht es sowohl Finanz- als auch Nicht-Finanzunternehmen, eine gemeinsame Definition von wirtschaftlich nachhaltigen Aktivitäten zu übernehmen, die als ökologisch nachhaltig gelten. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Ausweitung nachhaltiger Investitionen in der EU, indem sie Investoren Sicherheit bietet, sie vor Greenwashing-Praktiken schützt, Unternehmen dabei unterstützt, klimafreundlicher zu werden, und die Marktfragmentierung abschwächt.

Die Taxonomie-Verordnung legt sechs Klima- und Umweltziele fest:

  • Eindämmung des Klimawandels
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Wie kann man die Einhaltung der EU-Taxonomieanforderungen nachweisen?

Um die Einhaltung der EU-Taxonomieanforderungen nachzuweisen, können Finanzmarktteilnehmer und Unternehmen die folgenden Schritte unternehmen:

  • Führen Sie eine Bewertung durch: Bewerten Sie Ihre Aktivitäten, Produkte oder Investitionen, um deren Übereinstimmung mit den Kriterien der EU-Taxonomie zu ermitteln. Bewerten Sie die von Ihnen ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten und deren Umweltleistung anhand der in der Taxonomie-Verordnung festgelegten Schwellenwerte und Anforderungen.
  • Offenlegung und Berichterstattung: Erstellen und veröffentlichen Sie transparente und genaue Informationen über die Nachhaltigkeitseigenschaften Ihrer Tätigkeiten oder Investitionen. Dazu gehört die Bereitstellung relevanter Daten, Kennzahlen und Nachweise, die die Einhaltung der Anforderungen der Taxonomie belegen. Die Berichterstattung kann über standardisierte Vorlagen oder Rahmenwerke erfolgen, wie z. B. die an der EU-Taxonomie ausgerichteten Offenlegungen.
  • Dokumentation und Aktenführung: Belegen Sie mit umfassende Unterlagen und Aufzeichnungen, dass Sie die EU-Taxonomie einhalten. Dazu gehört auch die Sammlung relevanter Daten, Methoden und Annahmen, die bei der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit Ihrer Aktivitäten verwendet werden. Diese Aufzeichnungen sollten für Audit- und Überprüfungszwecke zur Verfügung stehen.
  • Unabhängige Zusicherung und Überprüfung: Ziehen Sie in Erwägung, einen unabhängigen Dritten zu beauftragen, die Einhaltung der EU-Taxonomie durch Sie zu bestätigen oder zu überprüfen. Dies kann die Glaubwürdigkeit erhöhen und Investoren, Interessengruppen und Aufsichtsbehörden zusätzliche Sicherheit bieten.

Als unabhängige Zertifizierungsstelle kann BM Certification 3rd-Party-Audits hinsichtlich der Erfüllung der ökologischen Nachhaltigkeitskriterien durchführen. Für diejenigen, die in der Forstwirtschaft tätig sind, bietet BM Certification die technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie, die DNSH-Kriterien und die Mindestschutzkriterien 1.3. in der Tätigkeit: Forstwirtschaft.

Wenden Sie sich gerne an BM Certification, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und herauszufinden, wie wir Sie bei der Einhaltung der EU-Taxonomie unterstützen können. Lassen Sie uns gemeinsam eine grünere und nachhaltigere Zukunft gestalten. Lesen Sie auch einen anderen Blogbeitrag über die EUDR-Verordnung.

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