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EU-Taxonomie, SFDR und Überprüfung der europäischen grünen Anleihen

EU-Taxonomie, SFDR und Überprüfung der europäischen grünen Anleihen

Die EU-Taxonomie wurde eingeführt, um den dringenden Bedarf einer einheitlichen Definition nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten in der Europäischen Union zu decken. Durch die Festlegung klarer Kriterien und Standards soll sie Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern den Weg zu ökologisch nachhaltigen Praktiken und Investitionen weisen und so den Übergang zu einer grüneren und widerstandsfähigeren Wirtschaft fördern. Zusammen mit der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) und dem Rahmen für europäische grüne Anleihen trägt die Taxonomie zu einem robusten, transparenten Finanzsystem bei, das mit den Umweltzielen der EU im Einklang steht.

EU-Taxonomie, SFDR und Überprüfung der europäischen grünen Anleihen

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Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Union eingeführt wurde, um wirtschaftliche Aktivitäten auf der Grundlage ihrer ökologischen Nachhaltigkeit zu definieren und zu kategorisieren. Sie legt einen gemeinsamen Rahmen von Kriterien und Schwellenwerten fest, um zu bestimmen, ob eine Tätigkeit in Bereichen wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und biologische Vielfalt als ökologisch nachhaltig oder “an die Taxonomie angepasst“ gelten kann. Die EU-Taxonomie-Verordnung soll Transparenz und Klarheit für Investoren, Unternehmen und Verbraucher schaffen und Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten fördern, die zu den Umweltzielen der EU und dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen. Die EU-Taxonomie ermöglicht es sowohl Finanz- als auch Nicht-Finanzunternehmen, eine gemeinsame Definition von wirtschaftlich nachhaltigen Aktivitäten zu übernehmen, die als ökologisch nachhaltig gelten. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Ausweitung nachhaltiger Investitionen in der EU, indem sie Investoren Sicherheit bietet, sie vor Greenwashing-Praktiken schützt, Unternehmen dabei unterstützt, klimafreundlicher zu werden, und die Marktfragmentierung abschwächt.

Die Taxonomie-Verordnung legt sechs Klima- und Umweltziele fest:

  • Eindämmung des Klimawandels
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Arten von Fonds, die für die Einhaltung der EU-Taxonomie erforderlich sind

  • Die Offenlegung der EU-Taxonomie gilt für Artikel 8-Fonds, die ökologische Merkmale betonen. Diese Fonds sind verpflichtet zu erklären, wie und in welchem Maße ihre zugrunde liegenden Investitionen die in der EU-Taxonomie dargelegten Umweltziele erfüllen.
  • Die Angaben in der EU-Taxonomie sind auch für Artikel 9-Fonds relevant, die sich in erster Linie auf nachhaltige Investitionen oder die Reduzierung von Kohlenstoffemissionen konzentrieren. Diese Angaben gelten speziell für Artikel 9-Fonds mit definierten Umweltzielen.

Wie kann man die Einhaltung der EU-Taxonomieanforderungen nachweisen?

Um die Einhaltung der EU-Taxonomieanforderungen nachzuweisen, können Finanzmarktteilnehmer und Unternehmen die folgenden Schritte unternehmen:

  • Führen Sie eine Bewertung durch: Bewerten Sie Ihre Aktivitäten, Produkte oder Investitionen, um deren Übereinstimmung mit den Kriterien der EU-Taxonomie und gegebenenfalls die Anforderungen der SFDR oder der Grünen Anleihe zu ermitteln. Bewerten Sie die von Ihnen ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten und deren Umweltleistung anhand der in der Taxonomie-Verordnung festgelegten Schwellenwerte und Anforderungen.
  • Offenlegung und Berichterstattung: Erstellen und veröffentlichen Sie transparente und genaue Informationen über die Nachhaltigkeitseigenschaften Ihrer Tätigkeiten oder Investitionen. Dazu gehört die Bereitstellung relevanter Daten, Kennzahlen und Nachweise, die die Einhaltung der Anforderungen der Taxonomie belegen. Die Berichterstattung kann über standardisierte Vorlagen oder Rahmenwerke erfolgen, wie z. B. die an der EU-Taxonomie ausgerichteten Offenlegungen. Für SFDR gehört dazu auch die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Auswirkungen.
  • Dokumentation und Aktenführung: Belegen Sie mit umfassende Unterlagen und Aufzeichnungen, dass Sie die EU-Taxonomie einhalten. Dazu gehört auch die Sammlung relevanter Daten, Methoden und Annahmen, die bei der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit Ihrer Aktivitäten verwendet werden. Diese Aufzeichnungen sollten für Audit- und Überprüfungszwecke zur Verfügung stehen.

Über die Taxonomie hinausgehen: SFDR und europäische grüne Anleihen

In Verbindung mit der EU-Taxonomie führt die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) standardisierte Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer ein. In ähnlicher Weise legt das europäische Rahmenwerk für grüne Anleihen Standards für die Emission von grünen Anleihen fest, indem es Anforderungen an die Emittenten stellt, die Mittel für Projekte zu verwenden, die der Taxonomie entsprechen.

  • Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzierungen (SFDR)
    Die SFDR zielt darauf ab, die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen zu erhöhen, um Investoren in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen und das Risiko von Greenwashing zu verringern. Durch die Festlegung von Regeln für die Offenlegung von ESG-bezogenen Informationen ermöglicht die SFDR einen leichteren Vergleich von Finanzprodukten innerhalb der EU und fördert die Verantwortlichkeit im Bereich der nachhaltigen Finanzen.
  • Externe Prüfer für europäische grüne Anleihen
    Indem er sich auf die detaillierten Kriterien der EU-Taxonomie stützt, stellt dieser Standard für Europäische Grüne Anleihen (EuGB) erstens sicher, dass die durch diese Anleihen aufgebrachten Mittel für wirklich grüne Wirtschaftsaktivitäten mit einem hohen Maß an Transparenz ausgegeben werden. Das bedeutet, dass Anleger, die eine europäische grüne Anleihe kaufen, die Gewissheit haben, dass die Erlöse aus dieser Anleihe für grüne Projekte verwendet werden, die den detaillierten und bekannten Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen.

Externe Prüfer wie wir geben eine unabhängige Stellungnahme dazu ab, ob ein Emittent europäischer grüner Anleihen die Anforderungen der Taxonomie der Verordnung über europäische grüne Anleihen erfüllt

Um eine Europäische Grüne Anleihe zu emittieren, muss ein Emittent einen externen Prüfer hinzuziehen:

  • vor der Emission einer europäischen grünen Anleihe („pre-issuance review of European Green Bond factsheet“) und;
  • nach der vollständigen Zuteilung der Erlöse („post-issuance review of allocation report“).

Als unabhängige Zertifizierungsstelle kann BM Certification Audits durch Dritte hinsichtlich der Erfüllung der oben genannten Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit durchführen. Für diejenigen, die in der Forstwirtschaft tätig sind, bietet BM Certification die technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie, die DNSH-Kriterien und die Mindestschutzkriterien 1.3. in der Tätigkeit: Forstwirtschaft.

Wenden Sie sich an BM Certification, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und herauszufinden, wie wir Sie bei der Einhaltung der EU-Taxonomie und anderer Vorschriften unterstützen können. Lassen Sie uns gemeinsam eine grünere und nachhaltigere Zukunft gestalten.

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