Die Europäische Kommission verbietet die Einfuhr von belarussischem Holz in die Europäische Union
Der Änderungsbeschluss der Europäischen Kommission zur GFK (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus, sieh folgendes vor:
1. Verboten ist:
(a) die direkte oder indirekte Einfuhr von Holzprodukten in die Union, wenn diese:
- ihren Ursprung in Belarus haben; oder
- aus Belarus ausgeführt worden sind;
(b) direkt oder indirekt Holzprodukte im Sinne von Nummer die sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben;
(c) die unter Buchstabe c genannten Holzerzeugnisse zu befördern, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus in ein anderes Land ausgeführt werden;
(d) direkt oder indirekt technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivate, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten unter den Buchstaben a, b und c zu leisten.
2. Die Verbote in Absatz 1 gelten unbeschadet der Ausführung von Verträgen, die vor dem 2. März 2022 geschlossen wurden, oder von Nebenverträgen, die für die Ausführung solcher Verträge erforderlich sind, bis zum 4. Juni 2022.
Weitere Informationen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32022D0356