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EUTR Holzhandelsverordnung der Europäischen Union

EUTR Holzhandelsverordnung der Europäischen Union

Mit der wachsenden Nachfrage nach Holz und Holzprodukten sind illegaler Holzeinschlag und damit verbundener Handel zu einem Problem geworden, das sich auf die Umwelt auswirkt und soziale, politische und wirtschaftliche Folgen hat. Der illegale Holzeinschlag stellt auch eine Bedrohung für die Unternehmer des Sektors dar, die gemäß den geltenden Rechtsvorschriften arbeiten.

Zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen internationalen Holzhandels trat am 3. März 2013 die Verordnung Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates oder Holzhandelsverordnung der Europäischen Union (EUTR) in Kraft, die den Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, Verpflichtungen auferlegt.

EUTR Holzhandelsverordnung der Europäischen Union

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Was ist EUTR?

EUTR ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die darauf abzielt, den Markt für einen unkontrollierten/illegalen Fluss von Holz und Holzerzeugnissen zu schließen, indem sichergestellt wird, dass die EU Holz importiert, das gemäß den Rechtsvorschriften seines Herkunftslandes geerntet wurde. Die Verordnung gilt sowohl für importierte als auch für die in der EU hergestellten Holzprodukte.

Die Anforderungen gelten für die Marktteilnehmer und Händler, die mit Rundholz, Zellstoff und Holzprodukten wie Sperrholz, Papier, Möbeln etc. arbeiten. Wie sich die EUTR-Anforderungen auf Ihr Unternehmen auswirken, hängt von Ihrer Position in der Lieferkette sowie von der Art des Produkts ab, das Sie kaufen oder verkaufen. Die Anforderungen gelten sowohl für Marktteilnehmer oder Betreiber als auch Händler.

Die Betreiber sind die ersten, die Holz und Holzerzeugnisse auf den EU-Markt bringen. Die Hauptpflicht der Betreiber besteht in der Durchführung von Prüfungen der Sorgfaltspflichtregelung, um die Möglichkeit zu minimieren, illegal geerntetes Holz oder Holzerzeugnisse auf den Markt zu bringen. Um diesen Prozess sicherzustellen, muss ein Risikomanagementsystem implementiert werden: Sorgfaltspflichtregelung (Due Diligence System; DDS).

Die Händler kaufen und verkaufen Holz oder Holzerzeugnisse, die bereits auf den ES-Markt gebracht wurden. Händler sind verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherzustellen, indem sie Informationen über Lieferanten und Kunden speichern und einen Zugriff darauf gewährleisten.

Wie erfolgt eine EUTR-Konformitätsprüfung?

Um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der EUTR zu bestätigen, muss das Unternehmen eine qualitative und funktionsfähige Einhaltung der Anforderungen der EU-Holzhandelsverordnung sicherstellen, einschließlich der Einführung und Überwachung der Sorgfaltspflichtregelung.

BM Certification, eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, kann eine Überprüfung der Konformität Ihres Unternehmens mit den Anforderungen der EU-Holzhandelsverordnung durchführen und Schulungen zu dieser Verordnung anbieten.

Wir bieten selbstverständlich auch Kombinationsüberprüfungen für EUTR und UKTR an.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Für wen ist die EU-Holzhandelsverordnung verbindlich?

Die Betreiber sind nach der EUTR-Verordnung verpflichtet, eine Reihe detaillierter Anforderungen zu erfüllen, einschließlich der Einführung der Sorgfaltspflichtregelung für Holz und Holzerzeugnisse aller Art. Im Rahmen der Sorgfaltspflichtregelung muss das Risiko einer illegalen Herkunft von Holz oder Holzerzeugnissen bewertet werden und die angewendete Regelung muss gemäß den Anforderungen der Verordnung auf dem neuesten Stand gehalten und regelmäßig bewertet werden.

Eine unabhängige Überprüfung der EU-Holzhandelsverordnung bestätigt und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen eine Sorgfaltspflichtregelung eingeführt hat und deren Anwendung regelmäßig überwacht wird. Ein erfolgreiches Bestehen des Prüfung bestätigt Ihre nachhaltige Tätigkeit, Produktlegalität und Wettbewerbsfähigkeit.

Wenn Sie sich für eine EUTR-Konformitätsprüfung entscheiden, erhalten Sie folgende Vorteile:

  • Informationsanalyse über Holz oder Holzerzeugnisse, die vom Betreiber in Verkehr gebracht werden;
  • Risikobewertung, wobei die Möglichkeit analysiert und bewertet wird, dass illegal geerntetes Holz oder Holzerzeugnisse in Verkehr gebracht werden;
  • Risikobeseitigung der illegalen Herkunft von Holz oder Holzerzeugnissen;
  • Gewährleistung einer Rückverfolgbarkeit der Produkte und ihrer Rohstoffe;
  • Implementierung und regelmäßige Überwachung der Sorgfaltspflichtregelung (DDS);
  • Unabhängige Bewertung der Rechtmäßigkeit und Konformität Ihrer Produkte und ihrer Rohstoffe mit der EU-Holzhandelsverordnung durch Dritte.

N.B. Holz und Holzprodukte müssen keiner Sorgfaltspflichtregelung unterzogen werden, wenn Ihnen eine CITES-Genehmigung (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen ) oder eine FLEGT-Lizenz (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) erteilt wurde. Es wird davon ausgegangen, dass solche Produkte den Anforderungen der Verordnung entsprechen.

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