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Ökologische Nachhaltigkeit erreichen: Forstwirtschaft und die EU-Taxonomieverordnung

Ökologische Nachhaltigkeit erreichen: Forstwirtschaft und die EU-Taxonomieverordnung

Die EU-Taxonomieverordnung gibt einen Rahmen für die Klassifizierung „grüner“ oder „nachhaltiger“ Wirtschaftstätigkeiten in der EU vor. Bisher gab es keine klare Definition, was eine umweltfreundliche oder nachhaltige Wirtschaftstätigkeit ausmacht. Mit der EU-Taxonomieverordnung wurde jedoch ein transparenter Rahmen zur Definition von Nachhaltigkeit geschaffen, der genau festlegt, wann ein Unternehmen umweltfreundlich und nachhaltig wirtschaftet. Dadurch können sich Unternehmen im Vergleich zu ihren Konkurrenten positiv abheben und möglicherweise höhere Investitionen anziehen.

Ökologische Nachhaltigkeit erreichen: Forstwirtschaft und die EU-Taxonomieverordnung

Die EU-Taxonomie ermöglicht es sowohl Finanz- als auch Nicht-Finanzunternehmen, eine gemeinsame Definition von wirtschaftlich nachhaltigen Aktivitäten zu übernehmen, die als ökologisch nachhaltig gelten. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Ausweitung nachhaltiger Investitionen in der EU, indem sie Investoren Sicherheit bietet, sie vor Greenwashing-Praktiken schützt, Unternehmen dabei unterstützt, klimafreundlicher zu werden, und die Marktfragmentierung abschwächt. Welche Klimaziele sind in der EU-Taxonomie enthalten und welche positiven Auswirkungen auf den Planeten werden von ihnen erwartet?

In der Taxonomie-Verordnung werden sechs Klima– und Umweltziele festgelegt:

  • Abschwächung des Klimawandels
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Um einen wesentlichen Beitrag zu den einzelnen Zielen zu leisten, können für eine Tätigkeit unterschiedliche Mittel erforderlich sein.

Wirtschaftstätigkeit in der Forstwirtschaft und die EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomieverordnung soll Klarheit und Orientierungshilfe für wirtschaftliche Aktivitäten bieten, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Dazu gehört auch die Forstwirtschaft, die eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen der EU um die Bekämpfung des Klimawandels, den Schutz der biologischen Vielfalt und eine nachhaltige Entwicklung spielt.

Für forstwirtschaftliche Tätigkeiten und forstwirtschaftliche Erzeugnisse enthält die EU-Taxonomie spezifische Kriterien zur Bestimmung ihrer Übereinstimmung mit den Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit. Diese Kriterien berücksichtigen verschiedene Faktoren wie eine verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung, Erhaltungsmaßnahmen und die Förderung nachhaltiger Praktiken.

Bei der Bewertung der Übereinstimmung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse mit der EU-Taxonomie werden unter anderem folgende Schlüsselaspekte berücksichtigt:

  • Nachhaltige Waldbewirtschaftung: Die Verwendung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern wird durch die EU-Taxonomie gefördert. Dazu gehört die Einhaltung anerkannter Zertifizierungssysteme wie des Forest Stewardship Council (FSC) oder des Programme for the Endorsement of Forest Certification (PEFC). Diese Zertifizierungssysteme gewährleisten eine verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung, einschließlich des Schutzes der biologischen Vielfalt, der Verhinderung der Entwaldung und der Achtung der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften.
  • Kohlenstoffsequestrierung und -emissionen: Die Rolle der Wälder bei der Kohlenstoffbindung und der Abschwächung des Klimawandels wird in der EU-Taxonomie angesprochen. Forstwirtschaftliche Erzeugnisse, die aus Wäldern mit effektiven Kohlenstoffspeicherkapazitäten und nachhaltigen Praktiken stammen, entsprechen mit größerer Wahrscheinlichkeit den Zielen der Taxonomie. Darüber hinaus werden Produkte mit einem geringen Kohlenstoff-Fußabdruck während ihres gesamten Lebenszyklus, von der Ernte bis zur Verarbeitung und dem Vertrieb, unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit positiv bewertet.
  • Schutz der biologischen Vielfalt: Der Schutz und die Förderung der biologischen Vielfalt ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Taxonomie. Forstprodukte, die aus Wäldern stammen, bei denen die Erhaltung der biologischen Vielfalt, einschließlich der Erhaltung natürlicher Lebensräume, des Schutzes gefährdeter Arten und der Aufrechterhaltung von Ökosystemleistungen, im Vordergrund steht, erfüllen mit größerer Wahrscheinlichkeit die in der Taxonomie festgelegten Kriterien.

Es ist wichtig zu wissen, dass die EU-Taxonomie auch die Mindestgarantien in Bezug auf soziale Aspekte wie die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards im Forstsektor berücksichtigt.

Warum sollten forstwirtschaftliche Erzeugnisse an die Taxonomie angepasst werden?

Die Ausrichtung forstwirtschaftlicher Produkte an der EU-Taxonomie ermöglicht es Unternehmen und Investoren, ihr Engagement für ökologische Nachhaltigkeit zu demonstrieren und gleichzeitig den Fluss nachhaltiger Finanzmittel zu erleichtern. Dies trägt dazu bei, die Ziele der EU zur Förderung einer grünen und nachhaltigen Wirtschaft zu erreichen.

Wenden Sie sich gerne an BM Certification, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und zu erkunden, wie wir Sie bei der Einhaltung der EU-Taxonomie unterstützen können. Lassen Sie uns gemeinsam eine grünere und nachhaltigere Zukunft gestalten. Lesen Sie auch den Eintrag zur EU-Taxonomie.

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