PEFC-Generalversammlung verabschiedet RED III-Standards
Am 8. Mai 2025 hat die PEFC-Generalversammlung die neuen PEFC RED III-Standards verabschiedet, die in Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) entwickelt wurden.

RED III senkt die Schwellenwerte für die Anwendung von Kriterien zur Einsparung von Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionen (THG) – diese Anforderungen gelten nun auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus festen Biomassebrennstoffen, bei denen die Gesamtfeuerungswärmeleistung 7,5 MW oder mehr beträgt. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umsetzen. Ab dem 21. Mai 2025 müssen Unternehmen, die anerkannte freiwillige Systeme nutzen, die Anforderungen der RED III erfüllen, auch wenn die Richtlinie noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wurde.
Was bedeutet die Verabschiedung der PEFC RED III Standards?
Die RED III-Anforderungen sind de jure im November 2023 in Kraft getreten, aber ihre praktische Anwendung für Unternehmen beginnt im Mai 2025, nachdem sie von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden.
Die neuen PEFC RED III-Standards:
- Ermöglichen es Unternehmen des Forstsektors, die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der RED III nachzuweisen;
- stellen sicher, dass die verwendete Waldbiomasse die EU-Vorschriften zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG) einhält;
- werden durch den PEFC Chain-of-Custody-Zertifizierungsmechanismus umgesetzt, mit zusätzlichen Interpretationen und Anforderungen, um eine einheitliche und transparente Umsetzung zu gewährleisten.
Globale Verfügbarkeit
Die PEFC RED III-Zertifizierung ist für Wirtschaftsbeteiligte weltweit verfügbar. Sie umfasst:
- Forstliche Biomasse;
- Lignozellulose-Materialien, die aus Rückständen der Forstindustrie gewonnen werden;
- Recycelte Ressourcen und Biomassebrennstoffe, die zum Heizen, Kühlen und zur Stromerzeugung verwendet werden;
- Berechnungen und Deklarationen von Treibhausgasemissionen (sowohl Standard- als auch tatsächliche Werte).
Von RED II zu RED III
Die PEFC RED III-Zertifizierung ist eine Fortführung und Erweiterung des PEFC RED II-Systems. Sie:
- Behält die Übereinstimmungen mit dem PEFC Chain-of-Custody-Standard bei;
- Bietet aktualisierte Richtlinien für Zertifizierungsstellen;
- Enthält technische Anforderungen, um die Integrität und harmonisierte Umsetzung des Systems zu gewährleisten.
BM Certification hat bisher die PEFC RED II Zertifizierung angeboten und ist offiziell vom PEFC Council anerkannt. Wir stellen nun aktiv auf die Anforderungen von PEFC RED III um, mit dem Ziel, unseren Partnern diesen verbesserten Zertifizierungsservice anzubieten.
Wie erhalte ich die PEFC RED III-Zertifizierung?
Unternehmen, die bereits PEFC Chain of Custody-zertifiziert sind, können das RED III-Zertifikat als zusätzliche Zertifizierung erhalten, während neue Antragsteller beide Zertifikate gleichzeitig erhalten können. Ab dem 21. Mai dürfen Audits nur noch nach den Anforderungen des PEFC RED III Standards durchgeführt werden.